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FAQ - häufig gestellte Fragen


Wem muss ich Zutritt zu meinem Kleingarten/meiner Parzelle gewähren?

Dem Vorsitzenden, einem von ihm beauftragten oder der bereichsleitenden Person sowie Beauftragten von Behörden ist der Zutritt zum Garten, nach Ankündigung, zu gestatten.

Bei erkennbaren oder vermuteten Störungen oder Unregelmäßigkeiten (z. B. Schäden an der Wasserleitung, Einbruch) ist der Zutritt auch in Abwesenheit der betreffenden Kleingärtnerin/des betreffenden Kleingärtners gestattet.

Wann darf ich meine Hecken (nicht) schneiden?

Hecken sind ordnungsgemäß zu pflegen und unter Beachtung des Vogelschutzes zu schneiden. Der Pflege- oder Formschnitt ist über die gesamt Gartensaison möglich.

Allerdings verbietet es das Bundesnaturschutzgesetz, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für "lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze".

Darf ich meine Drohne in der Kleingartenanlage steigen lassen?

Die Benutzung von fremdgelenkten Flugobjekten ist innerhalb der Kleingartenanlage verboten.

Mein Stromzähler / Wasseruhr ist defekt. Was muss ich tun?

Die Verantwortung für die Stromleitung / Wasserleitung liegt bis zur Haussicherung /Wasseruhr beim Kleingartenverein. Da der Stromzähler/Absperrventil hinter dieser liegt, ist sie Sache der Pächterin/des Pächters.

Für den Austausch bist Du daher selbst verantwortlich. Solltest Du hier Unterstützung benötigen, schauen wir, ob wir innerhalb des Vereins vermitteln können. Gegebenenfalls für die Technik und den Elektriker anfallende Kosten gehen zu Lasten der Pächterin/des Pächters. Nach erfolgter Installation teile uns umgehend das Folgende mit:

  • Zählernummer und Stand des ersetzten Stromzählers
  • Zählernummer und Stand des neuen Stromzählers
  • Verblomben durch Vorstand

Beschaffe Dir daher eigenständig eine Wasseruhr, beispielsweise im lokalen Baumarkt. Für die Installation bist Du selbst verantwortlich. Nach erfolgter Installation teile uns das Folgende mit:

  • Zählernummer und Stand des ersetzten Wasserzählers
  • Zählernummer und Stand des neuen Wasserzählers
  • Verblomben durch Vorstand

Wer ist für die Pflege des Weges vor meinem Garten verantwortlich?

Jede Pächterin/jeder Pächter hat die an den eigenen Garten grenzenden Wege bis zur Mitte zu pflegen.

Ist das Füttern von fremden Katzen in der Kleingartenanlage erlaubt?

Das Füttern von fremden Katzen ist in der Kleingartenanlage untersagt.

Wie verhält es sich mit Katzen und Hunden in der Kleingartenanlage?

Hunde und Katzen, die sich zeitweilig mit der Kleingärtnerin/dem Kleingärtner in der Gartenanlage befinden, dürfen, unabhängig von der Art und Größe, nicht frei auf Wegen und Plätzen herumlaufen. Es gilt der Leinenzwang. Sie sind von Spielplätzen fernzuhalten.

Verunreinigungen durch Kot sind durch die Tierhalterin/den Tierhalter sofort zu entfernen. Verstöße gegen die Regeln können zum Platzverweise der Tiere aus der Kleingartenanlage führen.

Das Errichten eines Hundezwingers ist nicht gestattet.

Die Unterbringung von Hunden und Katzen in Abwesenheit der Pächterin/des Pächters oder seiner Angehörige ist untersagt.

Mitgebrachte Haustiere dürfen beim Verlassen der Kleingartenanlage nicht im Kleingarten verbleiben. Für Schäden, die ein Tier verursacht, haftet neben dem Halter derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt. Das Füttern von fremden Katzen ist in der Kleingartenanlage untersagt.

Darf ich Bienen in meinem Garten halten/imkern?

Die Bienenhaltung wird in allen Kleingartenanlagen gefördert.

Bienenestände sollten bevorzugt am Rande der Kleingartenanlage aufgestellt werden.

Eine Anhörung der Nachbarn ist vorab vorzunehmen. Bei Bedarf sollte ein Sachverständiger konsultiert werden.

Ausnahemen für die Bienenhaltung in Kleingärten sind nur auf der Grundlage eines Vereinsbeschlusses und mit Zustimmung des Verpächters möglich.

Darf ich Kleintiere (z. B. Hühner, Gänse) in meinem Garten halten/züchten?

Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Die Kleintierhaltung sowie die Kleintierzucht ist nicht gestattet.

Ist die Errichtung von Feuerstätten (z. B. Öfen, Herden und Kaminen) erlaubt?

Das Errichten und Betreiben von Feuerstätten (z. B. Öfen, Herde und Kamine) ist im Kleingarten und den sich darin befindlichen Baulichkeiten nicht gestattet.

Unter der Voraussetzung des Bestandsschutzes, Errichtung vor dem 3. Oktober 1990, ist das Betreiben nur dann zulässig, wenn hierfür eine Genehmigung vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger nachgewiesen wird und eine regelmäßige Überprüfung gemäß geltenden Gesetzen erfolgt. Die Rauchentwicklung darf die Nutzung der Nachbarparzelle (Grundstück) nicht beeinträchtigen (u. a. Bienenschutz).

Der Betreiber ist zur Einhaltung aller damit in Verbindung stehenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet.

Bei Wegfall des Bestandsschutzes nach §20 a Punkt 7 BKleinG ist die Feuerstätte zu entfernen.

Bereiche für Grill- und Räucheraktivitäten sind gestattet.

Handelsübliche Feuerschalen, Räucherofen, Eintopfofen und Grillgeräte u. a. Geräte sind erlaubt. Es ist darauf zu achten, dass nur abgelagertes und nicht behandeltes Brennholz zum Einsatz kommt.

Ist es möglich, ein Kleingewewächshaus/einen Frühbeetkasten aufzustellen?

Nach Zustimmung des Vorstandens, darf ein freistehendes Kleingewächshaus bzw. Frühbeetkasten errichtet werden.

Das Gewächshaus darf dabei eine maximale Fläche von 12 m² oder aber 3% der Gartenfläche nicht überschreiten. Die Höhe ist auf maximal 2,5 m begrenzt.

Zudem ist ein Grenzabstand von mindestens 1 m zur benachbarten Parzelle einzuhalten. Im Falle eine zweckfremden Nutzung, sind Geweächshäuser wieder zu entfernen.

Ich möchte einen Pool/ein Kinderplanschbecken im Garten aufstellen. Was muss ich beachten?

Das Errichten ortsfester Badebecken ist nicht gestattet. Transportable Badebecken (Kinderplanschbecken) mit einem maximalen Fassungsvermögen von 5 m³ und einer maximalen Füllhöhe von 0,5 m, können vom Vorstand während der Gartensaison genehmigt werden.

Chemische Wasserzusätze sind nicht gestattet.