Sollte ein Auto in dieser Zeit in der Anlage parken
,werden wir eine Vereinsstrafe in Höhe von 10,-€ erheben , die
in die Vereinskasse fließen !!
Diese Toröffnungszeiten dienen dazu grössere
Gegenstände und Baumterialien für Ihre Parzelle ins Gelände
einzubringen.
Nicht gestattet ist dann das Dauerparken in der
Gartensaison im Gelände und somit das versperren von
Rettungswegen.