Wer kann Mitglied in unserem Kleingartenverein
werden?
Jeder Bürger kann Mitglied in unserem
Kleingartenverein werden.
(Voraussetzung Mindestalter 18 Jahre)
Wie wird man Parzellenpächter?
Senden Sie uns Ihre Bewerbung zu. Sie werden in
unsere Bewerberliste aufgenommen. Wird eine Gartenparzelle
frei, z. B. bei Wegzug eines Pächters o.ä. wird diese durch
eine Schätzer des Kleingartenvereins bewertet und zu dem
ermittelten Schätzpreis dem Nächsten auf der Bewerberliste
angeboten.
Kosten
Mitgliedsbeitrag, Pachtgebühr,
Versicherungsbeiträge, Wasserumlagen ect. werden, soweit
nicht durch übergeordnete Stellen vorgegeben, in der
Mitgliederversammlung festgelegt.
Weitere Kosten ergeben sich bei Übernahme eines
Gartens (Ablöse des Gartenhäuschens, der Pflanzen, Bäume,
Sträucher etc.) jeweils nach Schätzung eines Schätzers sowie
durch laufende Betriebskosten wie z.B. für Wasser- und
Stromverbrauch.