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Mitglied werden


Wer kann Mitglied in unserem Kleingartenverein werden?

Jeder  Bürger kann Mitglied in unserem Kleingartenverein werden.

(Voraussetzung Mindestalter 18 Jahre)

Wie wird man Parzellenpächter?

Senden Sie uns Ihre Bewerbung zu. Sie werden in unsere Bewerberliste aufgenommen. Wird eine Gartenparzelle frei, z. B. bei Wegzug eines Pächters o.ä. wird diese durch eine Schätzer des Kleingartenvereins bewertet und zu dem ermittelten Schätzpreis dem Nächsten auf der Bewerberliste angeboten.

Kosten

Mitgliedsbeitrag, Pachtgebühr, Versicherungsbeiträge, Wasserumlagen ect.  werden, soweit nicht durch übergeordnete Stellen vorgegeben, in der Mitgliederversammlung festgelegt.

Weitere Kosten ergeben sich bei Übernahme eines Gartens (Ablöse des Gartenhäuschens, der Pflanzen, Bäume, Sträucher etc.) jeweils nach Schätzung eines Schätzers sowie durch laufende Betriebskosten wie z.B. für Wasser- und Stromverbrauch.